Eltern definieren sich nicht über die Kinder an ihrer Hand, sondern über die Liebe in ihrem Herzen.

Liebe Mama, lieber Papa, ihr seid nicht allein.

Es ist ...

euer Kind

Ihr dürft eure Ängste und Unklarheiten äußern! Wenn keine Gefahr für die Gesundheit der Mama besteht, dann dürft ihr euch Bedenkzeit einräumen.

Um eure Fragen zu klären, Begleitung und Unterstützung zu finden. Ihr dürft diese Zeit auch in Ruhe Zuhause verbringen.

eure Berührung

Ihr dürft euer Kind berühren, kuscheln und lieben. Je nach Entwicklung des Kindes dürft ihr es baden und mit eurer gewählten Kleidung anziehen. Es gibt auch spezielle Kleidung, die kostenlos zu Verfügung gestellt wird (www.sternenzauber-fruehchenwunder.de)

Ihr möchtet euer Kind nicht selbst ansehren? Dann dürft ihr auch eine vertraute Person bitten, euch eurer Kind zu beschreiben.

euer Raum

Falls ihr in der Klinik seid, könnt ihr euch nach einem Familienzimmer erkundigen, evtl. auch auf einer anderen Station. Schaut, dass ihr euch in Ruhe und mit Zeit von eurem Kind verabschieden könnt.

eure Zeit

Ihr dürft euer Kind bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes zuhause aufbahren. In der Klinik, oder bei einem Bestatter kann aufrgund der entsprechenden Kühlung die Abschiednahme sogar mehrere Tage ermöglicht werden. In Schwalmstadt gibt es bei Bestatter Emmelmuth-Diehl ein liebevoll eigerichtetes Abschiedshaus. Hier könnt ihr euch in Abgeschiedenheit und mit viel Zeit Verabschieden.

eure Erinnerung

Ihr wollt die Zeit mit eurem Kind nicht nur im Herzen festhalten, sondern auch greifbare Erinnerungen haben?

Der Verein "Dein Sternenkind" sendet euch auf Anfrage eine Fotografin/einen Fotografen, die/der professionelle Fotos erstellt. Kostbare Schätze können auch Fuß- und Handabdrücke und eine Haarsträhne sein, oder ihr behaltet das Tuch, in welches euer Kind gewickelt wurde.

eure Familie

Ihr möchtet, dass Geschwister, Oma, oder Opa euer Kind kennen lernen? Dann tut dies. Der Verlust des Geschwisterchens, oder des Enkels kann dadurch für die Trauernden greifbarer sein.

Rechte & Hilfen

Hebamme & Doula

Betroffene Mamas haben das Recht auf eine Hebamme, die sie im Wochenbett betreut.

Sie hat das Recht auf eine Rückbildung.

Und sie hast das Recht auf eine kostenlose Doula-Begleitung bei einer kleinen, oder stillen Geburt.

Bestattung

Das Sternenkind darf immer bestattet werden, egal, in welcher Schwangerschaftswoche das Kind zu den Sternen gereist ist.

Bestattungsrecht für Eltern = freiwillig:

unter 500g Geburtsgewicht oder bis zur 24. SSW und ohne Lebenszeichen als Einzelbestattung, oder im Rahmen einer Sternenkind-Feuerbestattung

Nehmen die Eltern ihr Bestattungsrecht (bei nicht bestattungspflichtigen Kindern) nicht wahr, sind die Kliniken verpflichtet das Kind zu bestatten

(i.d.R. geschieht das in einer Gemeinschaftsgrabstätte).

Bestattungspflicht für Eltern = Bestattung ist Pflicht:

Totgeburt und Lebendgeburt ab 500g Geburtsgewicht, oder ab der 24.SSW

Bestattungsorte

Friedhof

Auf einem Friedhof darf eine Urne, oder einen Sarg beigesetzt werden. Es gibt die Wahl zwischen verschiedenen Gräbern zum Beispiel: Einzelgräber, Familiengräber, Reihengräber, Wiesengräber, Baumgräber, Urnenschränke, anonyme Gräber etc. In Treysa befindet sich ein Sternenkindgrabfeld, welches liebevoll gestaltet wurde. Die Gebühren sind bei Kindern meistens abweichend und können beim Bestatter erfragt werden. Oftmals darf die Urne, oder der Sarg auch individuell und persönlich gestaltet werden.

Sternenkindgrabstätten

Wenn das Kind nicht bestattungspflichtig ist, übernimmt die Geburtsklinik die Beisetzung. Diese findet in Treysa zwei Mal im Jahr statt (meistens im Herbst und im Frühjahr). Die Kinder werden in einer Gemeinschaftsgrabstätte anonym beigesetzt. Die Trauerfeier wird liebevoll gestaltet und ist sehr würdevoll.

Weitere Bestattungsformen im Überblick.


Namensgebung

Ihr habt als Eltern das Recht, eurem Kind einen Namen zu geben.

Die Neuregelung in §31 der Personenstandsverordnung (PStV) im Jahr 2013 gibt Eltern von Kindern, die mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm tot zur Welt kommen, erstmals die Möglichkeit, ihr Kind beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen. Mit der Bescheinigung wird allen Kindern, unabhängig vom Geburtsgewicht, offiziell eine Existenz gegeben. Mit der Beurkundung darf dem Sternenkind auch offiziell ein Namen gegeben werden.


Wichtig - Rückwirkende Eintragung: Alle Sterneneltern, die noch einen Nachweis über ihre “Fehlgeburt/Abort/Ausschabung“ haben,

können eine Beurkundung beantragen und ihrem Kind einen Namen geben lassen.


Trauergruppe

In Schwalmstadt gibt es eine Gruppe von Frauen und Männern, die ihre Kinder im Herzen tragen. Dort darf getrauert, geweint und gesprochen werden, aber auch gelacht, erinnert und geliebt.

Notfallkontakt:

Alexandra Beuth, Doreen Horn und Henrike Tiefers

0162 / 155 593 5

sternenkinder@kirche-fvr.de

Treffen: Jeden 1. Montag im Monat um 20 Uhr im Ev. Gemeindehaus "Franz von Roques", Töpferweg 19,

in Treysa (außer in den Schulferien)


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